Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt:

 

1. Für das Gebiet am Pappelweg, westlich der Ortslage Bliesdorf soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß §12 BauGB mit der Bezeichnung:

 

Wohngebiet am Pappelweg

 

aufgestellt werden.

 

Gemäß der als Anlage enthaltenen Planzeichnung, ist die Errichtung eines allgemeinen Wohngebietes geplant. Die Erschließung erfolgt ausgehend der Straße Pappelweg.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Bliesdorf, Flur 4 und beinhaltet die Flurstücke 11/2 (teilweise), 58 (teilweise) und teilweise das Wegeflurstück 94.

Es wird

·         im Norden durch Waldflächen (Flurstück 58) und landwirtschaftliche Flächen (Flurstück 11/2),

·         im Osten durch landwirtschaftliche Flächen (Flurstück 11/2),

·         im Süden durch Wohnbebauungen (Flurstück 12), den Pappelweg und Waldflächen (Flurstück 93)

·         im Westen durch Waldflächen (Flurstücks 58) begrenzt.

 

2. Der Vorhabenträger ist die relive Immobilienentwicklung GmbH & Co. KG, mit Sitz, An der Dornbuschmühle 9 in 16269 Bliesdorf.

 

3. Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Ausweisung einer Fläche für ein      Allgemeines Wohngebiet gemäß §4 BauGB.

 

4. Es soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Einwohnerversammlung durchgeführt werden(§ 3 Abs. 1 BauGB).

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).