Sitzung: 08.05.2019 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Neulewin beschließt, die Errichtung eines Masten für einen
Horst für Weißstörche auf dem kommunalen Flurstück 240, Flur 103, Gemarkung
Neulewin (Bereich Haus-Nr. 25) zu gestatten und die Verkehrssicherungspflicht
zu übernehmen.
Weiterhin
beschließt die Gemeindevertretung Neulewin unter Kostenübernahme, dass die
erforderliche Halterung für die Horstunterlage hergestellt wird. Vorab soll
jedoch geprüft werden, ob dies ehrenamtlich erfolgen kann.