Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt, die Errichtung eines Masten für einen Horst für Weißstörche auf dem kommunalen Flurstück 240, Flur 103, Gemarkung Neulewin (Bereich Haus-Nr. 25) zu gestatten und die Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen.

 

Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung Neulewin unter Kostenübernahme, dass die erforderliche Halterung für die Horstunterlage hergestellt wird. Vorab soll jedoch geprüft werden, ob dies ehrenamtlich erfolgen kann.