Beschluss: Kenntnis genommen

 

Eilentscheidung

 

Der Amtsdirektor, Herr Karsten Birkholz, und der Amtsausschussvorsitzende, Herr Rudolf Schlothauer, haben auf der Grundlage des § 58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) zuletzt geändert mit dem Gesetz vom 23.09.2008, Artikel 15, (GVBl. I S. 207) am 25.08.2009 folgende Eilentscheidung getroffen:

 

Überplanmäßige Ausgaben

 

Am 16.04.2009 stellte das Amt BO beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Potsdam einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung und erhielt mit dem Zuwendungsbescheid vom 21.07.2009 eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 11.610,00 € für die Modernisierung und Instandsetzung des PC – Kabinettes in der Grundschule Altreetz, Durchführungszeitraum lt. Zuwendungsbescheid: 21.07.2009 – 30.10.2009.

Bereits am 06.08.2009 konnte der erste Auftrag entsprechend den Zuwendungsrichtlinien ausgelöst werden und betrifft die Anschaffung der Hard- und Software. Dafür sind Auszahlungen in Höhe von 10.537,55 € fällig, welche aus der HH-Stelle 02.2101.9350 überplanmäßig zu begleichen sind.

 

Der Amtsdirektor, Herr Karsten Birkholz, und der Amtsausschussvorsitzende, Herr Rudolf Schlothauer, treffen die Eilentscheidung,  die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.537,55 € für die Beschaffung von Hard- und Software vorzunehmen. Die Finanzierung erfolgt aus allgemeinen Einsparungen im Haushaltsjahr 2009.

Nach Abruf der Zuwendung fließen die Mittel den HH-Stellen 02.2101.3600 in Höhe von 9675,00 € und 02.2101.3610 in Höhe von 1935,00 € zu.

Die Maßnahme wird in den 1. NT-Haushalt eingestellt.

 

Die Eilentscheidung wurde am 29.09.2009 in der Amtsauschusssitzung des Amtes Barnim – Oderbruch bestätigt.

 

Wriezen, 25.08.2009

 

gez. Rudolf Schlothauer                                                                        gez. Karsten Birkholz

Amtsausschussvorsitzender                                                                   Amtsdirektor